Gesundheitsreform
Home Nach oben

 

Praxis
Elternseiten
4kids
Kontakt
Seite des Monats
Inhaltsverzeichnis
Archiv

Terminerinnerung

Kinder- und Jugendnotdienst

Am 17.Oktober hat das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz, ja so heißt das wirklich, im Bundestag in 2. und 3. Lesung die letzte Hürde zu nehmen, um ab dem 1.1.04 in Kraft zu treten.

Was sich für Sie, als Patienten eines Kinder- und Jugendarztes ändern wird ist in ein paar knappen Erläuterungen gesagt.

Kinder- und Jugendärzte mit Teilnahme an hausärztlicher Versorgung, also nahezu alle in der Bundesrepublik niedergelassenen Kollegen gelten als sogenannte Hausärzte.

Was sich beim Besuch bei mir ändert:

bis zum vollendeten 12.Lebensjahr nichts, ab dem 12. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr können nur noch verschreibungspflichtige Medikamente verordnet werden, eine "Praxisgebühr" wird bis zum 18.Lebensjahr nicht erhoben.
nach dem Willen des Gesundheitsystemmodernisierungsgesetzes muss ich weniger Fortbildungen besuchen als bisher, seien Sie jedoch unbesorgt, ich werde weiter versuchen, dem medizinischen Fortschritt nicht aus dem Wege zu gehen.