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Am 17.Oktober hat das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz, ja so heißt das wirklich, im Bundestag in 2. und 3. Lesung die letzte Hürde zu nehmen, um ab dem 1.1.04 in Kraft zu treten. Was sich für Sie, als Patienten eines Kinder- und Jugendarztes ändern wird ist in ein paar knappen Erläuterungen gesagt. Kinder- und Jugendärzte mit Teilnahme an hausärztlicher Versorgung, also nahezu alle in der Bundesrepublik niedergelassenen Kollegen gelten als sogenannte Hausärzte. Was sich beim Besuch bei mir ändert:
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