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Terminerinnerung

Kinder- und Jugendnotdienst

Reicht es, ein Gesetz zu erlassen um den Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche zu verbessern, wenn dann bei der Umsetzung erhebliche Mängel zu Tage treten?

Seit Januar 2008 besteht in Hessen gemäß dem Gesetz zum Gesundheitsschutz für Kinder eine Verpflichtung zur Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen, hierbei wurden die Kinderärzte verpflichtet, umfassende Meldedaten für die Vorsorgen  U4-U9 zur Verfügung zu stellen. Bereits bevor das Gesetz im Landtag verabschiedet wurde, haben Kinder- und Jugendärzte Bedenken geäußert, die sowohl Durchführung als auch Finanzierung des Vorhabens betrafen. Auf die unzureichende Finanzierung der Anschlussmaßnahmen wurde hingewiesen.

Wegen der Boykottierung der Finanzierung der Durchführung der Vorsorge außerhalb der sogenannten Toleranzzeiten durch die gesetzlichen Krankenkassen halte ich folgendes Vorgehen für angebracht:

  1. Eltern, die mit der Aufforderung zur Befriedigung des Gesetzeswillens in der Kinder- und Jugendpraxis vorgestellt werden, sollen zur Bestätigung der Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse vorstellig werden.
  2. Bei vorhandener Kostenübernahmeerklärung wird die Vorsorge durchgeführt und über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Kassen abgerechnet.
  3. Verweigert die Krankenkasse die Kostenübernahme mit Verweis auf den Gemeinsamen Bundesausschuss, wie es derzeit von den Kassen praktiziert wird, erfolgt die Durchführung zur Befriedigung des Gesetzeswillens ausschließlich als Privatleistung.

Eine überwältigende Mehrheit aller Eltern sehen das Kindswohl an erster Stelle, die geringe Minderheit derer, die das Kindswohl zu vernachlässigen drohen, könnten jedoch genau diejenigen sein, denen die Kostenübernahme wegen der Überschreitung des Toleranzzeitraumes verweigert wird. Hier sollte durch diejenigen eingeschritten werden, die das Gesetz zu verantworten haben.

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