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Kinder- und Jugendnotdienst

 

                                                                                                                               

 

Heilmittel-Regress-Drohung gegen hessische Ärzte

 

In den letzten Wochen sind in über 1100 hessischen Arztpraxen Regressandrohungen wegen Überschreitung der "Richtgrößen zur Heilmittelverordnung" eingegangen. Von den Kinder- und Jugendärzten sind über 30% betroffen . Was heißt das?

 Gemäß den Vereinbarungen mit den Krankenkassen in den sogenannten Heilmittelrichtlinien sind Heilmittel dann einzusetzen , wenn ein Patient Heilmittel der  Krankengymnastik, Sprachtherapie oder  Ergotherapie benötigt. Sie wurden 2001 in einem "Heilmittelkatalog" beschrieben und damit auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Dazu gehörte auch, dass die Krankenkassen mit der Ärzteverwaltung "KV" sogenannte "Richtgrößen" aushandelten. Diese wurde 2005 für Hessens Kinder- und Jugendärzte willkürlich  festgesetzt.

Keine andere Arztgruppe hat es mit so vielen Kindern mit und ohne Behinderungen zu tun, wie es naturgemäß bei uns Fachärzten für Kinderheilkunde und Jugendmedizin der Fall ist. Durch unsere langjährige Ausbildung sind auch ausschließlich wir für die Versorgung der Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten ausreichend qualifiziert. Es muss jedem klar sein, dass bei einer Richtgrößenüberschreitung von mehr als einem Drittel aller Kinder- und Jugendärzte die Richtgrößen falsch sein müssen. Darüber hinaus scheint es bei einigen Kinder- und Jugendärzten nur deshalb nicht zu Regressforderungen gekommen zu sein, weil  sogenannte Pseudoziffern bei der Abrechnung vor der Prüfung durch den Prüfungsausschuss berücksichtigt wurden. Dies hat zur Folge, dass noch weitere Kinder- und Jugendärzte mit Regressen zu rechnen haben, gleichzeitig aber noch klarer wird, dass die Richtgröße völlig falsch bemessen ist.

 Die hessische "Richtgröße" zählt bundesweit zu den niedrigsten und war ursprünglich nur für Krankengymnastik gedacht. Sie konnte im Februar 2005 in einer vielseitigen amtlichen Mitteilung in einer Tabelle nachgelesen werden. Brauchen Hessen vielleicht weniger Therapien als andere Bundesbürger? Wohl kaum, und anhand der tatsächlichen Verordnungszahlen ist Fachleuten von Anfang an klar gewesen, dass dieser Richtwert nicht ausreichen kann. Praktizierende Ärzte wurden allerdings gar nicht in seine Festlegung einbezogen, sondern völlig unzureichend und verspätet informiert, während sie bereits nach medizinischer Notwendigkeit verordneten. Es ist nämlich unsere Berufspflicht, nicht nur akut Kranken zu helfen, sondern auch behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern notwendige Hilfen und Therapien zukommen zu lassen, damit sie gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen können - unvorstellbar für uns, ein Kind hier auszuschließen, weil kein Geld mehr da ist!

 Nach den "Heilmittelrichtlinien" wird nun ein Prüfverfahren eingeleitet, wenn eine Praxis die Richtgröße um mehr als 25% überschreitet. Die daraus ermittelten und jetzt angedrohten Geldforderungen belaufen sich teilweise auf über 100.000 €, was mehr ist, als der "Durchschnittskinderarzt" in einem Jahr mit seiner Kassenarztpraxis erwirtschaften kann. Wir sollen also im Jahr 2007 aus unserer Tasche die "überschüssigen" (?) Heilmittelkosten für die Patienten im Jahr 2005 bezahlen! (An den Verordnungen verdienen wir im übrigen keinen Cent.)

   Die Prüfverfahren wurden jetzt veranlasst, da daraus resultierende Forderungen zu verjähren drohen. Ziel ist offenbar, die Finanzen   der Krankenkassen   durch Einzahlungen der Ärzte wieder aufzubessern. Unserer Auffassung nach handelt es sich dabei

1.um eine drohende Verschlechterung der Versorgung behandlungsbedürftiger Patienten,

2.um eine Existenzbedrohung für die betroffenen Praxen,

3.um eine Einschüchterung der Ärzte mit dem Ziel, dass wir aus Angst vor zukünftigen Regressen weniger Heilmittel verschreiben, obwohl sie erforderlich sind, und

4.um eine gesellschaftspolitisch geradezu aberwitzige Maßnahme:

Kinder sind das Kapital der Zukunft, sie sind diejenigen, die unserer Renten finanzieren, die die Überalterung der Gesellschaft auffangen müssen. In ihre Gesundheit, Entwicklung und Bildung müssen wir soviel investieren, wie möglich ist. Die Gesundheitsausgaben für Kinder unter 15 Jahren betragen nur 6% der gesamten Kosten des Gesundheitswesens - und ausgerechnet an dieser Gruppe soll weiter gespart werden? Wenn geklagt wird, dass Kinder beim Schuleintritt sprachlich auffälliger und motorisch ungeschickter geworden sind, dann muss bessere, effektive Vorsorge betrieben und, wenn nötig, auch Therapie verordnet werden.

Wenn jetzt die inzwischen politisch beschlossene „Sprachstandserfassung“ im Kindergarten eingeführt wird und Kinder-Vorsorgeuntersuchungen in Zukunft verpflichtend sein werden, kommen weitere behandlungsbedürftige Kinder zu uns. Die Kosten werden also noch weiter steigen, was den schon jetzt zu niedrigen Richtwert vollends absurd macht. Die Gesellschaft, die hessische Landesregierung und vor allem die Vertreter der Krankenkassen müssen sich darüber klar werden, was sie bereit sind, für die Entwicklung unserer Kinder zu tun und zu bezahlen. Wie stellen sich Politiker und Kassenmanager z.B. die Umsetzung von Fördermaßnahmen für Kinder mit Entwicklungsstörungen vor?

 

Unsere Forderungen:

Diese Regressandrohungen müssen weg, sie bedrohen indirekt auch die Existenz vieler Therapeuten!

Die Richtgröße für Heilmittel geht in dieser Form einseitig zu Lasten der Patienten und Arztpraxen, sie muss an den realen Bedarf angepasst werden!

 

Wir, die Kinder- und Jugendärzte im Pädnetz Frankfurt und Umgebung haben Verständnis, wenn unter den derzeitigen Umständen einige Kolleginnen und Kollegen nicht so ohne weiteres eine Heilmittelverordnung ausstellen - viele von uns haben schlicht Angst um ihre berufliche Existenz! Trotzdem werden wir alles tun, um unsere jungen Patienten nicht unter dieser unerfreulichen Auseinandersetzung leiden zu lassen und wollen alle notwendigen Therapien weiterverordnen.