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Terminerinnerung

Kinder- und Jugendnotdienst

Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder

 

In Hessen werden zum 1.1.08 alle an der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder berechtigten Ärzte zur Mitteilung über die durchgeführte Vorsorge an das hessische Kindervorsorgezentrum  spätestens nach 5 Werktagen verpflichtet. Es werden folgende Daten übermittelt:

1.Familienname
2.Vornamen
3.Geschlecht
4.Tag und Ort der Geburt
5.Namen und Anschrift der oder des Personensorgeberechtigten
6.Bezeichnung und Datum der VU

Die Teilnahme am Neugeborenenscreening wird unverzüglich übermittelt, ebenso die Weigerung.

Bei Eintritt in den Kindergarten wird der Impfstatus überprüft, Impflücken nach gültiger STIKO-Empfehlung identifiziert und vermerkt.  Eltern, die nicht gemäß der Empfehlung ihre Kinder impfen haben lassen, werden die Ablehnung schriftlich dokumentieren müssen.