Beikost
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Terminerinnerung

Kinder- und Jugendnotdienst

Regelmäßig kommt bei der Einführung der Beikost im 2.Lebenshalbjahr die Frage nach der Milchmahlzeit auf. Rein prinzipiell sollen bis zum Ende des ersten Lebensjahres eine bis zwei  Milchmahlzeiten  gegeben werden. Daneben sind verschiedene Breimahlzeiten zu reichen. Obst dient als Zwischenmahlzeit.

Sinnvoll ist es, sollte keine Brustmilch gegeben werden, eine Säuglingsmilch (Folgenahrung) anzubieten. Ich rate Ihnen von der Gabe kuhmilchhaltiger Fertigprodukte  ab, nur in sehr begrenztem Umfang, also bei dem Abendbrei als Getreide-Milch-Brei, hier ist die Milch nach Erhitzen in denaturierter Form für Ihr Kind verträglich. Weitere Kuhmilchgaben sind abzulehnen.

In der Familienernährung kann Kuhmilch ab dem 2.Lebensjahr  in Form von handelsüblicher Trinkmilch als Getränk im Rahmen von Brotmahlzeiten angeboten werden. Sollte Ihr Kind keine Kuhmilch mögen, können Sie gegen Jogurt tauschen, Quark ist eher nicht zu empfehlen.