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Endlich für Alle Kinder: U7a wird Standard Seit dem 1.7.08 wird allen Eltern die Durchführung der U7a ermöglicht. Wie bereits in den letzten beiden Jahren, erhalten Sie für Ihr Kind in unserer Praxis eine U7a nach Standards der Vorgaben durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands, die weit über den jetzt durch den gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) vereinbarten Rahmen hinausgehen. Zusätzlich zu den GBA-Vorgaben wird die Entwicklung des Kindes in standardisierten Testverfahren überprüft, ein Fragebogen zur Sozialentwicklung ergänzt die sonst übliche Anamnese, Schwerpunkt der Beratung sind Sucht- und Medienverhalten, Bewegung, Ernährung und Erkrankungsvorsorge. Wie lange ich dies noch weiter beibehalten kann, kann ich derzeit noch nicht abschätzen. Die abgespeckte Variante, ähnlich der üblichen Vorsorgen U1-U9, halte ich nicht für zeitgemäß. Sprechen Sie mich an, wenn Sie über die Erweiterung der Vorsorge informiert werden wollen. Solange keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, haben Sie als gesetzlich Versicherte lediglich Anspruch auf den vom GBA vereinbarten Vorsorgerahmen. Versicherte der KKH/GEK und der Deutschen BKK erhalten bis zum 31.12.08 noch eine Vorsorge, wie sie auch bei Privatpatienten durchgeführt werden kann. |