Vorsorgen
Home Nach oben

 

Praxis
Elternseiten
4kids
Kontakt
Seite des Monats
Inhaltsverzeichnis
Archiv

Terminerinnerung

Kinder- und Jugendnotdienst

Seit 1.7.08 können auch gesetzlich Versicherte eine weitere Vorsorge in Anspruch nehmen, die U7a ist vom gemeinsamen Bundesausschuss als neue Vorsorge in den Leistungskatalog aufgenommen worden. In Hessen ist diese, wie auch die anderen Vorsorgen, verpflichtend für alle Eltern. 

Schon lange biete ich ihnen Vorsorgeleistungen außerhalb des "gelben Vorsorgeheftes" in der Praxis an. Patienten der privatärztlichen Versicherungen haben bis zum 14.Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung, gesetzlich Krankenversicherte lediglich auf die im Untersuchungsheft vorhandenen Untersuchungen und eine Jugendgesundheitsuntersuchung.

Bis die Lücken im offiziellen Vorsorgeprogramm geschlossen sind, hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ein Konzept für die neuen Vorsorgeuntersuchungen entwickelt, das den Bedingungen der heutigen Zeit angepasst ist. Pädiatrische Kompetenz spiegelt sich in dem durchdachten und zu den bisherigen Untersuchungen weiterentwickelten Vorsorgeprogramm wieder. Nicht nur der sekundäre Präventionsgedanke, sondern tatsächlich primäre Prävention sind Gegenstand der Untersuchung. Wir suchen gezielt nach  umschriebenen Entwicklungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen neben der regulären, körperlichen Untersuchung.

U10 im 2. Schuljahr (7.-8.Lebensjahr): die Kosten für diese Untersuchung übernehmen die meisten der hessischen Betriebskrankenkassen, wenn sie ihr Kind in der kinder- und jugendärztlichen Praxis in das dafür vorgesehene Programm (pädiatriezentrierte Versorgung) einschreiben lassen, Näheres hierzu erfahren sie direkt bei unserem Praxisteam! Auch die GEK, KKH und BKK Deutsche Bank übernehmen die Kosten für diese Untersuchung

U11 im 4.  Schuljahr, diese Untersuchung wird  angeboten von der KKH, der Deutschen BKK und der GEK

J2 mit 16 bis 17 Jahren, bisher übernimmt die Kosten für diese Untersuchung nur die GEK im Rahmen eines zukunftsweisenden Untersuchungsprogrammes für Kinder und Jugendliche. 

Die Kosten für die Vorsorgeleistungen berechnen wir gemäß gültiger Gebührenordnung für Ärzte, sie betragen derzeit ca. 50 Euro (U7a und U10) bzw. 65 Euro (U11 und J2) für alle anderen gesetzlich versicherten Patienten, Privatpatienten haben Anspruch auf 1 Vorsorgeuntersuchung im Jahr bis zum vollendeten 14.Lebensjahr, diese erhalten wie gewohnt eine Rechnung nach GOÄ.

Stand 1.11.08