Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Dr. Fatima Atiye-Wenger, Dr. Ralf Moebus Ober-Eschbacher Str.9 61352 Bad Homburg
Praxis für Kinder- und JugendmedizinDr. Fatima Atiye-Wenger, Dr. Ralf MoebusOber-Eschbacher Str.961352 Bad Homburg

RSV-Prophylaxe 2025/26

RSV-"Prophylaxe"
Seit Januar 2024 empfiehlt die STIKO für gesunde Neugeborene und Säuglinge die Immunprophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus), einem monoklonalen Antikörper. Diese Empfehlung gilt für den ❗ersten ❗Winter Ihres Kindes.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. Neugeborene, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen. Neugeborene und Säuglinge sind in ihren ersten 6 Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an RSV zu erkranken. RSV-Infektionen sind die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen von Säuglingen in Deutschland.
Für Neugeborene, deren Mütter in der Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben, ist aufgrund des Nestschutzes in der Regel keine Beyfortus-Gabe erforderlich. Handelt es sich jedoch um Neugeborene mit bekannten Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf (Frühgeburtlichkeit, bronchopulmonaler Dysplasie oder hämodynamischen Herzfehlern, Kinder mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21, mit angeborenen/erworbenen Formen schwerer Immundefizienz oder mit neuromuskuläre Erkrankungen) oder wurde die maternale Impfung in einem Zeitraum von weniger als 2 Wochen vor der Geburt verabreicht, wird zusätzlich eine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus empfohlen. Auch wenn die Impfung längere Zeit (>6Monate) zurückliegt, wird eine Prophylaxe empfohlen.
Falls Ihr Kind bereits eine gesicherte Infektion mit dem RS-Virus durchgemacht haben, ist eine Gabe des Präparates nicht mehr erforderlich!
Die wichtigsten Information und Aufklärungsblätter finden Sie in vielen Sprachen hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads_RSV-Impfung/RSV-aufklaerungsbogen.html?nn=2375548
In der Anlage finden Sie die Aufklärung und Einwilligungserklärung in Deutsch und Englisch. 

WICHTIG:
Wir müssen das Präparat speziell für Ihr Kind bestellen. Nur Säuglinge, die ab dem 1.April 2025 geboren sind erhalten die Leistung zu Lasten der Krankenkassen. Sie können das Präparat NICHT selbst in die Praxis bringen. 
Sie müssen mit der Einwilligung in die Praxis kommen oder uns die Einwilligung über die APP zukommen lassen, erst dann bestellen wir das Präparat für Ihr Kind. Für die korrekte Dosierung müssen Sie uns das aktuelle Gewicht Ihres Kindes mitteilen.  

Die elektronische Patient*innenakte-"ePA"

Liebe Patient*innen,

 

wieder machen wir einen Schritt in Richtung Digitalisierung unsrer Praxis. Nach der Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Modellregionen startet nun die bundesweite Einführung. Software-Hersteller*innen stellen ab 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser das ePA-Modul bereit. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können die ePA freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten befüllen, sobald sie das Software-Update erhalten haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend.

 

Wir befüllen die ePA Ihrer Kinder ab sofort mit „behandlungskontext-bezogenen“ Informationen, wenn sie für die Behandlung Ihrer Kinder von Bedeutung sind. Sie können der Speicherung der Daten Ihrer Kinder bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.

 

Wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten der kbv.de, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/index.html und auch auf den Seiten des bvkj.de

Informationen, die wir für kritisch halten, werden wir nicht in die ePA Ihrer Kinder übertragen.

 

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Dres. Fatima Atiye-Wenger, Ralf Moebus

Die Praxis ist vom 6.10.-10.10.2025  geschlossen.

Regelungen zu Vertretung und Bereitschaftsdienst am 3.10.2025 werden Ihnen über die App geschickt

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