Liebe Patient*innen,
wieder machen wir einen Schritt in Richtung Digitalisierung unsrer Praxis. Nach der Erprobung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Modellregionen startet nun die bundesweite Einführung. Software-Hersteller*innen stellen ab 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser das ePA-Modul bereit. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können die ePA freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten befüllen, sobald sie das Software-Update erhalten haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend.
Wir befüllen die ePA Ihrer Kinder ab sofort mit „behandlungskontext-bezogenen“ Informationen, wenn sie für die Behandlung Ihrer Kinder von Bedeutung sind. Sie können der Speicherung der Daten Ihrer Kinder bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
Wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten der kbv.de, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/index.html und auch auf den Seiten des bvkj.de
Informationen, die wir für kritisch halten, werden wir nicht in die ePA Ihrer Kinder übertragen.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Dres. Fatima Atiye-Wenger, Ralf Moebus